Auch die bisherigen Betriebsbewilligungen aus den Jahren 2006 und 2011 hätten keine solchen Begrenzungen enthalten. Der Betrieb der Wiederaufbereitungsanlage sei somit bislang keiner mengenmässigen Begrenzung unterlegen, weder bezüglich der Abfallmenge noch bezüglich der Brechertage. Daher handle es sich lediglich um ein Gesuch für eine Erneuerung der bisherigen Betriebsbewilligung.