4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Gleichzeitig gab es den Einsprechenden Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Mit Schreiben vom 20. März 2018 teilte ein Einsprecher im Namen von 23 Einsprechenden mit, dass auf die Teilnahme am Beschwerdeverfahren verzichtet werde. Weitere Eingaben von Einsprechenden gingen keine ein. Die Einwohnergemeinde Pieterlen beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. März 2018 die Abweisung der Beschwerde;