3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 26. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, in teilweiser Aufhebung der angefochtenen Verfügung vom 25. Januar 2018 sei ihr die abfallrechtliche Betriebsbewilligung befristet bis 31. Oktober 2021 für eine Abfallmenge von 55'000 Tonnen Bauabfälle pro Jahr und eine Anzahl von 40 Brechtertagen pro Jahr zu erteilen.