1. Der Beschwerdeführerin wurde mit Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Büren (heute Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne) vom 9. September 1998 die Baubewilligung für das Errichten eines Lagerplatzes für Sekundärbaustoffe und die Aufbereitung zu Kiesersatzmaterial mittels einer mobilen Brech- und Siebanlage auf Parzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. C.________ (heute Nr. D.________) erteilt. Am 12. Oktober 2006 erteilte das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA; heute Amt für Wasser und Abfall, AWA) der Beschwerdeführerin die abfallrechtliche Betriebsbewilligung für die Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen befristet bis 31. Oktober 2011.