1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung des AWA vom 10. Januar 2018 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.-- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Amt für Wasser und Abfall (AWA), Rechtsdienst, im Haus Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor