zum Schreiben vom 19. Dezember 2017 Stellung und teilte der Beschwerdeführerin mit, dem Gesuch könne nicht entsprochen werden. 2. Gegen dieses Schreiben vom 10. Januar 2018 reichte die Beschwerdeführerin am 8. Februar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, die Verfügung vom 10. Januar 2018 sei aufzuheben und das AWA sei anzuweisen, eine Kostenverteilungsverfügung gemäss Art. 32d Abs. 4 USG1 zu erlassen.