2. Am 1. Februar 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) ein mit "Beschwerde gegen die AGG-Verfügung vom 4. Januar 2018 betreffend des ultimativen Räumungsbefehls für den Wohnteil der D.________-Alphütte per 20. Januar 2018" betiteltes Schreiben ein. Darin stellt er folgenden Antrag: "Die AGG-Verfügung vom 4. Januar 2018 sei aufzuheben, da sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben im Mietrecht verstösst: Als Mieter mache ich den Anspruch auf ordentliche Kündigung des seit 1988 mit dem Kanton bestehenden Mietverhältnisses geltend (s. Art. 266l und Art. 266o OR)."