2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 400.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Einwohnergemeinde A.________, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor