a SFV zu berücksichtigen. Insoweit ist die Beschwerde grundsätzlich gutzuheissen. f) Gemäss Uferschutzplanung befinden sich die Freiflächen 38 und 39 Abschnitt 3R 22 K.________-L.________ auf den Parzellen Nrn. yyyy und zzzz im Wald. Der Zweck der beiden Freiflächen wird in der Uferschutzplanung nicht näher festgelegt. Dem Realisierungsprogramm lässt sich einzig entnehmen, dass die Pavillons renoviert werden sollen. Gemäss Auskunft der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren sollen die seit langer Zeit bestehenden Pavillons entlang des Pilgerwegs der Erholung und als Rastplatz dienen.