Gemäss Vorakten wurden die beiden Massnahmen realisiert und es wurden dafür Staatsbeiträge aus dem Uferschutzfonds ausgerichtet.25 Bei den fraglichen Freiflächen handelt es sich offenbar um Grillplätze, die von A.________ Tourismus bzw. C.________ Tourismus verwaltet werden.26 Sie dienen zwar nicht ausschliesslich SFG-Zwecken, bei den im Realisierungsprogramm enthaltenen Bauten und Anlagen handelt es sich aber nach wie vor um Freiflächen im Sinne des SFG. Soweit sie allgemein benützbar sind, sind sie bei der Bemessung der Staatsbeiträge an den Unterhalt von Freiflächen nach Art. 13 Abs. 1 Bst. a SFV zu berücksichtigen.