Die Parzelle Nr. xxxx befindet sich gemäss Zonenplan in einer Grünzone. Nach Art. 39 Abs. 1 GBR24 gliedern die Grünzonen die Siedlung, halten im Ortsinnern Grünräume frei, dienen dem Umgebungsschutz von Baudenkmälern sowie der Freihaltung wichtiger Ortsansichten und Aussichtslagen. Der Unterhalt und die zeitgemässe Sanierung bestehender Bauten ist zugelassen (Art. 39 Abs. 2 GBR). Neubauten und Anlagen für den Unterhalt der Grünzone oder für Nutzungen im öffentlichen Interesse sind gestattet, soweit sie nicht den Planungszweck der Grünzone beeinträchtigen (Art. 39 Abs. 3 GBR).