Diese Festlegung wurde gemäss Erläuterungsbericht mit dem Uferschutzplan erfüllt. Die Vorgaben der See- und Flussuferrichtplanung bezüglich Uferweg und Pilgerweg wurden also in der Uferschutzplanung der Beschwerdeführerin übernommen und ergänzt. RA Nr. 140/2018/3 12