Die Erläuterungsberichte setzen sich anschliessend detailliert mit den Festlegungen des See- und Flussuferrichtplans und deren Umsetzung in der Uferschutzplanung auseinander. So wird beispielsweise für den Abschnitt 3R 15 G.________ festgehalten, dass der Uferweg wie im Richtplan vorgesehen auf den Pilgerweg gelegt werde. Dieser werde ergänzt durch die Wegverbindung M.________-B.________ (Massnahmenblatt Nr. 15/1), den Verbindungsweg Bushaltestelle M.________ entlang Staatsstrasse (Massnahmenblatt Nr. 15/2) und den Verbindungsweg Bushaltestelle M.________-Pilgerweg (Massnahmenblatt Nr. 15/3).