«Innerhalb der von der vorliegenden Uferschutzplanung erfassten Abschnitte stellt der Pilgerweg dank seiner landschaftlich hervorragenden Lage für Wanderer die attraktivere Uferroute dar als der eigentliche Uferweg. Diesem kommt aber in den Abschnitten 3R 16, 3R 19 und 3R 20 in erster Linie die Bedeutung als Zugang zu den verschiedenen Freiflächen am Wasser zu; ferner, jedoch beschränkt auf seine landschaftlich interessanten Strecken, als lokaler Spazierweg.