c) Die Beschwerdeführerin hat ihre Uferschutzplanung in zwei Phasen bearbeitet. Zuerst wurden die weniger problematischen Uferbereiche ausserhalb der Siedlungsgebiete (Abschnitt 3R 15 G.________, Abschnitt 3R 16 C.________-B.________ und Abschnitte 3R 19/20 D.________/E.________-F.________) und anschliessend die schwierigeren Uferbereiche innerhalb der Siedlungsgebiete (Abschnitte 3R 17/18 H.________/C.________ I.________ und Abschnitte 3R 21/22 J.________/K.________- L.________) erarbeitet.