alternative Wegführung muss deshalb ein landschaftliches oder ein Natur- bzw. Erholungserlebnis bieten, das dasjenige im konkreten Uferabschnitt übertrifft. Das ist am ehesten dort denkbar, wo anstelle eines unmittelbar an einer (vielbefahrenen) Strasse entlangführenden Uferwegs eine etwas abseits, allenfalls erhöht liegende Wegführung mit freiem Ausblick auf das Wasser gewählt würde. Hingegen kann ein rückwärtiger, ausserhalb des ufernahen Bereiches liegender Weg, der vom Ufer durch Häuser abgetrennt ist, nicht als Uferweg gelten, auch wenn er an sich als Wanderweg attraktiv sein mag.11