In Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsamt (heute AGR) habe man sich deshalb auf Festlegungen eng am See und punktuelle Festlegungen innerhalb des Zonenplans konzentriert. Damit habe das Erlebnis "See" und "Ufer" verbessert werden können. Zu beachten sei auch, dass der kantonale See- und Flussuferrichtplan vorsehe, dass der Uferweg in wesentlichen Teilen auf den Pilgerweg gelegt werde. Mit der Teilrevision der Ortsplanung in den Jahren 2004/2005 seien keine Anpassungen an der Uferschutzplanung vorgenommen worden.