3. Für die im Uferschutzplan der Gemeinde A.________ zwar als Freiflächen bezeichneten Plätze Nr. 14, Nr. 22, Nr. 33, Nr. 38 und Nr. 39, welche ausserhalb des Uferschutzplanperimeters liegen, werden keine Kantonsbeiträge an den Unterhalt ausbezahlt. 4. Für die Fläche auf Parzelle A.________ Gbb1.-Nr. 2091 (in den Akten als Freifläche Nr. 30 bezeichnet) werden keine Kantonsbeiträge an den Unterhalt ausbezahlt. 5. Für die Freifläche Nr. 8 werden die Kantonsbeiträge an den Unterhalt 2017 gestrichen.