In den Jahren 2016 und 2017 erfasste das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA) die Längen der Uferwege und die Grössen der Freiflächen aller beitragsberechtigten Gemeinden nach einheitlichen Kriterien neu im geografischen Informationssystem (GIS). Gestützt darauf informierte es die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 8. Juni 2017, basierend auf den neuen Daten (realisierte Uferwege mit einer Länge von insgesamt 6'239 m, Freiflächen mit einer Fläche von insgesamt 123.10 a) betrage der Staatsbeitrag 2017 Fr. 9'274.50. Da die Beschwerdeführerin mit der neuen Berechnungsgrundlage nicht einverstanden war, fand am 30. Juni 2017 eine Besprechung statt. Es konnte keine Einigung erzielt werden.