keinerlei Einrichtung mehr für Kleinkaliberscheiben. Er könne auch nicht einfach so durch Installation eines künstlichen Kugelfangsystems den Schiessstand wieder in Betrieb nehmen, dafür müsste ein neues Baubewilligungsverfahren mit erheblichen Risiken und Kosten durchgeführt werden. Zudem bestehe heute auch gar kein Bedarf mehr an Kleinkaliberschiessanlagen, weshalb damit auch kein finanzieller Ertrag erwirtschaftet werden könne. Die Sanierung komme wenn überhaupt nicht dem Beschwerdeführer, sondern dem von Amtes wegen am Verfahren beteiligten Grundeigentümer zugute. Dieser könne als Landwirt die betroffene Fläche wieder ungehindert als Weideland nutzen.