auf einseitigen Antrag des Beschwerdeführers wurden diese beiden Rechte unterdessen gelöscht.7 Dem entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag vom 8. Juni 1967 kann entnommen werden, dass das dingliche Baurecht den Kleinkaliberschützen H.________ das Recht zur Erstellung und dauernden Unterhaltung der zielseitigen Verankerungsanlage ihres Zugscheibensystems einräumte; zudem waren die Kleinkaliberschützen berechtigt, das belastete Grundstück zu Kontrollzwecken und zur Vornahme von Reparaturen jederzeit ungehindert zu begehen.