b) Der Beschwerdeführer ist Adressat der angefochtenen Verfügung. Er hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist durch die angefochtene Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der Verfügung. Er ist daher gemäss Art. 65 Abs. 1 VRPG zur Beschwerde befugt. Auf die formund fristgerecht eingereichte Beschwerde wird eingetreten. 2. Zustandsverursacher