2. Gegen diese Kostenverteilungsverfügung reichte der Beschwerdeführer am 15. Januar 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, die Verfügung sei so zu ändern, dass auf den Beschwerdeführer keine Kostenpflicht falle, indem die entsprechende Ziffer des Dispositivs gestrichen werde.