G.________ AG "Technische Untersuchung und Sanierungskonzept" vom 28. Oktober 2016 kam zum Ergebnis, dass es sich um einen belasteten Standort mit Sanierungsbedarf handelt. Als Folge davon wurde der Standort bis Ende 2017 saniert. Die Sanierung ist im Bericht der G.________ AG "Entsorgungs- und Sanierungsnachweis / verbleibende Restbelastung" vom 21. Dezember 2017 dokumentiert. Am 13. Dezember 2017 erliess das AWA eine Kostenverteilungsverfügung für die anfallenden Kosten für die Untersuchung und Sanierung des belasteten Standorts. Darin verpflichtete das AWA die Sportschützen, als Verhaltensstörer 90 Prozent der Kosten nach Abzug der Bundesbeiträge zu tragen;