Im Bereich der B.________strasse hat die Leitung vier Abgänge, mit denen mehrere Liegenschaften und drei Hydranten versorgt werden. Bei der fraglichen Leitung handelt es sich somit um eine Transportleitung im Versorgungsgebiet, welche vier Abgänge auf das Verteilnetz der Gemeine Zäziwil aufweist. Dies ist unter den Parteien unbestritten. Damit handelt es sich um eine Transportleitung in einem Versorgungsgebiet, die gleichzeitig der Versorgung dient. Bei der fraglichen Leitung werden somit gemäss Art. 5 Abs. 1 Bst. b WVG Beiträge aus dem Wasserfond an die Hälfte der Kosten geleistet. Ob die Transportleitung regionale Bedeutung hat, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant: