einer Subventionierung der Hälfte aller beitragsberechtigten Kosten zu einem Beitragssatz von 30 %. Am gleichen Tag zahlte das AWA der Beschwerdeführerin den zugesicherten Fondsbeitrag in voller Höhe aus. 2. Gegen die Verfügung vom 20. November 2018 reichte die Beschwerdeführerin am 20. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, dass sämtliche Kosten voll zu subventionieren seien. Eventualiter beantragt sie, dass 60 % dieser Kosten voll und 40 % zur Hälfte zu subventionieren seien. Der Beitragssatz von 30 % ist unbestritten.