1. Am 23. September 2014 reichte die Beschwerdeführerin beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) ein Beitragsgesuch ein für die Transportleitung B.________strasse – C.________strasse in Zäziwil. Mit Schreiben vom 29. September 2014 erteilte das AWA im Zusammenhang mit diesem Beitragsgesuch die Projektgenehmigung und sicherte der Beschwerdeführerin an die beitragsberechtigten Anlagen einen Beitrag zu. Der Beitragssatz betrage 30 %. Da es sich um eine Transportleitung im Versorgungsgebiet handle, sei die Hälfte der Kosten beitragsberechtigt. Die definitive Beitragszusicherung werde verfügt, sobald die Schlussabrechnung und ein Gesuch um Auszahlung des zugesicherten Beitrags vorlägen.