f) Die beschreibenden Angaben werden in der amtlichen Vermessung auch im Zusammenhang mit Direktzahlungen in der Landwirtschaft und bei der Ermittlung des amtlichen Werts verwendet. Sind diese Angaben umstritten, so kann die "Fehlerhaftigkeit dieser Angaben" gemäss Entscheid des Verwaltungsgericht "in den entsprechenden Verfahren (Beitrags- bzw. Steuerverfahren) geltend gemacht werden (…)."35 Hinsichtlich der umstrittenen Bodenbedeckung hätte denn auch kein öffentliches Auflageverfahren durchgeführt werden müssen (vgl. E. 1c).