Daher haben nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Angaben über die tatsächliche Beschaffenheit der Grundstücke, wie beispielsweise die Art der Bodennutzung "auf Grund ihres beschreibenden Charakters in der Regel keine unmittelbare Rechtswirkung". So könne sich jemand beispielsweise nicht mit Hinweis auf den Plan für das Grundbuch von einem Rodungsverbot befreien, wenn darin ein tatsächlich bestehender Wald nicht eingezeichnet sei.23