mit Bezug auf die Bezeichnung «geschlossener Wald» auf Parzelle Lüscherz Grundbuchblatt Nr. C.________ um eine anfechtbare Verfügung handelt und demzufolge auf die Beschwerde eingetreten werden kann, ist gemäss dem massgebenden Entscheid des Verwaltungsgerichts davon abhängig, ob der Beschwerdeführer dadurch in seinen dinglichen Rechten betroffen ist (vgl. die nachfolgende E. 2). 2. Amtliche Vermessung; Bodenbedeckung