Das Rechtsamt holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem holte es mit der ersten Verfügung eine Stellungnahme des Amtes für Wald des Kantons Bern (KAWA), Waldabteilung Mittelland (nachfolgend Waldabteilung Mittelland), ein. Dieses beantragt in seiner Stellungnahme vom 15. Januar 2019 die Abweisung der Beschwerde gegen die amtliche Vermessung und die Ablehnung "in allen Begehren". Das AGI weist in seiner Stellungnahme vom 14. Januar 2019 darauf hin, dass sich auf der Parzelle Lüscherz Grundbuchblatt Nr. C.________ zum Zeitpunkt der Ersterhebung Waldbäume oder Waldsträucher befunden hätten, welche eine Waldfunktion wahrnehmen würden. In der