2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 18. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er macht geltend, dass im Rahmen der Ersterhebung von Los 3A auf seiner Parzelle die Teilfläche von 513 m2 zu Unrecht als geschlossener Wald bezeichnet worden sei und verlangt eine "Neubeurteilung".