Die Einigungsverhandlung fand vor Ort am 17. August 2018 unter Anwesenheit des zuständigen Nachführungsgeometers der Gemeinde und Vertretern der Waldabteilung Mittelland statt.6 Bezüglich Nomenklatur (Flurname) nahm der Beschwerdeführer seine Einsprache zurück; hinsichtlich Bezeichnung der Bodenbedeckung als «geschlossener Wald» hielt er daran fest. Das Amt für Geoinformation (AGI) genehmigte mit Verfügung vom 19. November 2018 die Ersterhebung von Los 3A und die Erneuerung von Los 3B.