Die neue Signalisation entspricht schliesslich einem gemeinsamen Anliegen der Gemeinden Kirchenthurnen und Rümligen: Die Gemeinden äusserten in der Vergangenheit wiederholt Sicherheitsbedenken und wiesen auch im Beschwerdeverfahren darauf hin, dass die momentanen Verhältnisse insbesondere für Schulkinder, Benützerinnen und Benützer des Postautos sowie für weitere zu Fuss Gehende gefährlich seien. In den Vorakten sind überdies bereits zwei Verkehrsunfälle auf dem betroffenen Abschnitt dokumentiert. Demnach sprechen auch Gründe der Verkehrssicherheit für die Anordnungen. Die Vorinstanz hat die umstrittenen Massnahmen zu Recht angeordnet.