Bis zum ersten Gebäude vor der zusammenhängenden Häuserreihe beträgt die Distanz nicht mehr als rund 170 m. Für Strassenabschnitte, die kürzer als 300 m sind, werden praxisgemäss keine Geschwindigkeitsanpassungen vorgenommen. Die Beurteilung der Vorinstanz, wonach das Innerortsgebiet und insbesondere die Signalisation «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» den gesamten umstrittenen Abschnitt umfassen soll, ist somit korrekt. Die neue Signalisation entspricht schliesslich einem gemeinsamen Anliegen der Gemeinden Kirchenthurnen und Rümligen: