d) Der Beschwerdeführer führt zu seiner Beschwerdebefugnis in der Eingabe vom 14. Januar 2019 aus, die für ihn beste Verbindung nach Riggisberg, Rüeggisberg, Schwarzenburg sowie Gurnigel führe über den betroffenen Strassenabschnitt. Er habe weiter einen Einstellhallenplatz in B.________. In B.________ gehe er zudem einkaufen, sei Gast eines Kaffees und Kunde einer Autogarage. Er leiste je nach Einsatzplan auch hausärztlichen Notfalldienst für seine zwei kleinen Kinder und bewege sich schliesslich regelmässig im Naturpark Gantrisch. Insgesamt befahre er die Strecke bis zu zehnmal pro Woche.