Auch das TBA OIK II hielt mit Stellungnahme vom 11. Januar 2019 an der angefochtenen Verfügung fest. Das Rechtsamt zog anschliessend diverses Bild- und Kartenmaterial der betroffenen Strecke bei und gab den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Die Gemeinden Rümligen und Kirchenthurnen liessen dem Rechtsamt ihre Schlussbemerkungen mit Eingaben vom 14. Februar 2019 und 15. Februar 2019 zukommen. Auch der Beschwerdeführer reichte mit Schreiben vom 21. Februar 2019 Schlussbemerkungen ein. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und