3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zugleich gab es dem Beschwerdeführer Gelegenheit, genauere Angaben zu seiner Beschwerdelegitimation zu machen. Von dieser Gelegenheit machte der Beschwerdeführer mit Stellungnahme vom 10. Januar 2019 Gebrauch. Die Einwohnergemeinden Kirchenthurnen und Rümligen unterstützen mit Eingaben vom 8. Januar 2018 (recte: 8. Januar 2019) und 10. Januar 2019 die verfügten Massnahmen. Auch das TBA OIK II hielt mit Stellungnahme vom 11. Januar 2019 an der angefochtenen Verfügung fest.