2. Gegen die Verfügung vom 12. November 2018 erhob der Beschwerdeführer am 16. Dezember 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Zur Begründung führt er zusammengefasst aus, die Bebauungsdichte entlang der Strasse habe sich nicht verändert. Es handle sich um eine übersichtliche Kantonsstrasse mit Durchgangsverkehr. Somit bestehe keine Veranlassung, von der ursprünglichen Signalisation abzuweichen.