Im April 2013 ersuchte die Gemeinde Kirchenthurnen den Kanton Bern als Strasseneigentümer, die Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen auf 50 km/h herabzusetzen. Das heute zuständige Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) kam nach einer Begehung vor Ort zum Schluss, dass es sich beim betroffenen Strassenabschnitt RA Nr. 140/2018/20 2