Nachdem entlang des Strassenabschnitts eine lockere Bebauung mit teilweise direkter Erschliessung auf die Kantonsstrasse eingesetzt hatte, beschränkte das damals zuständige Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern mit Verfügung vom 26. August 1993 die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h. Im April 2013 ersuchte die Gemeinde Kirchenthurnen den Kanton Bern als Strasseneigentümer, die Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen auf 50 km/h herabzusetzen.