I. Sachverhalt 1. Der Abschnitt auf der Kantonsstrasse Nr. 183.1 Rümligen - Riggisberg zwischen der Ortsendtafel von Rümligen und der Abzweigung Möslistrasse galt bisher als Ausserortsstrecke. Nachdem entlang des Strassenabschnitts eine lockere Bebauung mit teilweise direkter Erschliessung auf die Kantonsstrasse eingesetzt hatte, beschränkte das damals zuständige Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern mit Verfügung vom 26. August 1993 die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h.