1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung des Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III vom 21. August 2018 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 500.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen IV. Eröffnung