Die Vorinstanz führt zutreffend aus, dass Busse in Lärmsanierungen üblicherweise als Lastwagen und damit als lärmintensive Fahrzeuge behandelt werden. Der Anteil lärmintensiver Fahrzeuge inkl. Busse beträgt im SP Nr. 159.1 am Tag 9 % und in der Nacht 7 %.14 Die Vorinstanz weist weiter zu Recht darauf hin, dass Busse gerade im Bereich von Haltestellen langsamer als die signalisierte Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind. Dennoch wird in Lärmsanierungsprojekten jeweils mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gerechnet. Die Störwirkung von Bussen wurde vorliegend in Übereinstimmung mit diesen geltenden Grundsätzen und somit angemessen berücksichtigt.