d) Zur Bushaltestelle vor der Liegenschaft der Beschwerdeführerin hält die Vorinstanz in der Stellungnahme vom 25. Oktober 2018 zusammengefasst fest, Busse würden wie LKWs oder Motorräder und somit als lärmige Fahrzeuge berücksichtigt. Zudem sei bei der Ermittlung der Lärmpegel die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massgebend, obwohl Busse bei Bushaltestellen langsamer und damit leiser fahren würden. Die Überschätzung 9 Sanierungsprojekt Nr. 159.1, S. 17; Leitfaden Strassenlärm, S. 26 10 Sanierungsprojekt Nr. 159.1, Anhang 3.1 11 Sanierungsprojekt Nr. 159.1, S. 17 12 Sanierungsprojekt Nr. 159.1, S. 8 und Anhang 2.2