Für den Abschnitt der Liegenschaft der Beschwerdeführerin ging die Projektverfasserin bei den Berechnungen entgegen den Ausführungen der Vorinstanz nicht von einer jährlichen Verkehrszunahme von 1.5 %, sondern von 0.5 % pro Jahr aus, wie sich aus den Unterlagen des SP Nr. 159.1 ergibt. Diese Prognose erfolgte in Absprache mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern und trägt dem Einfluss durch die Umfahrung Biel der Autobahn A5 Rechnung.12 Solche für die mittelfristige Zukunft ausgelegten Prognosen sind zwangsläufig mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Massgeblich ist, dass die Prognosen auf sachlich begründeten Annahmen beruhen – was vorliegend der Fall ist – und periodisch überprüft werden.