Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 140/2018/18 3 Rechtsamt die Vorinstanz auf, genauere Angaben zur Berücksichtigung von Bushaltestellen zu machen. Die Vorinstanz reichte daraufhin am 25. Oktober 2018 eine entsprechende Stellungnahme ein. Anschliessend gab das Rechtsamt den Beteiligten mit Verfügung vom 11. Dezember 2018 Gelegenheit zu Schlussbemerkungen. Die Beteiligten reichten keine Schlussbemerkungen ein. 6. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen