1. Die Vorinstanz liess im Jahr 2016 für die Kantonsstrasse Nr. 235.1 in den Gemeinden Orpund, Safnern und Meinisberg das Sanierungsprojekt (SP) Nr. 159.1 erstellen. Gemäss Prognose werden im Jahr 2030 (Sanierungshorizont) im Sanierungsperimeter des SP bei 133 von insgesamt 394 untersuchten Gebäuden die massgebenden Belastungsgrenzwerte nicht eingehalten sein. Zu den Gebäuden mit einer Grenzwertüberschreitung gehört auch die Liegenschaft der Beschwerdeführerin B.________ in der Gemeinde Orpund (Parzelle Nr. C.________).