Die Massnahme dient der Vorsorge mit Blick auf den weiter zunehmenden Strassenverkehr.17 Ein Anspruch auf Schallschutzmassnahmen besteht jedoch nur bei solchen Gebäuden, für die die Baubewilligung vor dem 1. Januar 1985 erteilt worden ist, d.h. vor der Inkraftsetzung des Umweltschutzgesetzes.18