e) Zwar ist durchaus denkbar, dass der Beschwerdeführer bei eigenen Messungen höhere Resultate erhalten hat. Wie ausgeführt, müssen Messwerte aber mit den jahresdurchschnittlichen Verkehrsverhältnissen kalibriert werden, um die tatsächliche Lärmbelastung abbilden zu können. Andernfalls würden zufällig gemessene Ereignisse wie zum Beispiel ein vorbeifahrender Lastwagen oder eine Verkehrsspitze keine verlässlichen Ergebnisse zulassen.